mini|Baumfrevel an einer Eiche mini|Baumfrevel an einer Linde auf einem innerstädtischen Platz Unter Baumfrevel versteht man die unerlaubte absichtliche Beschädigung bzw. Fällung von Bäumen.
Baumfrevel sind oft dem ungerichteten Vandalismus zuzurechnen, zuweilen kommt es jedoch auch zu zielgerichteten Aktionen gegen missliebige Straßen- oder Parkbäume.
Rechtliche Situation Deutschland In Deutschland kann Baumfrevel als Sachbeschädigung strafbar sein. Daneben findet ggf. eine Baumschutzsatzung Anwendung.
Schweiz Sofern der Eingriff am Baum nicht durch das Kapprecht ( Abs. 1 ZGB) gedeckt ist, kann ein solcher als Sachbeschädigung gewertet werden und Schadenersatz gemäß Abs. 1 OR auf juristischem Wege eingefordert werden.
Geschichte Die Germanen kannten Baumheiligtümer, deren Beschädigung ein hohes Vergehen sein konnte. Die Ahndung musste allerdings nicht durch Menschen erfolgen, sondern konnte als Androhung einer göttlichen Strafe verhängt werden. Als Bonifatius im Jahre 724 die Donareiche bei Geismar als Sinnbild des Heidentums fällte, die Strafe der Götter aber ausblieb, war dies ein Etappensieg der christlichen Missionierung.
Im Mittelalter drohten Frevlern an Schmerbäumen (=„Fett-Bäume“), deren Früchte für Menschen essbar waren oder der Schweinemast dienten (Eicheln – siehe Eichelmast, Bucheckern), teils drakonische Strafen wie Handabschlagen.baumpruefung.de
mini|Handabschlagen
Baumfrevel in der Kunst In Wagners Ring des Nibelungen wird unter anderem der Baumfrevel Wotans an der Weltesche thematisiert.lwf.bayern.de
Siehe auch Waldfrevel Kahlschlag
Einzelnachweise
Kategorie:Strafrecht Kategorie:Dendrologie